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Arbeitseinsatz, Voraussetzungen

Die Rahmenbedingungen der Kriegsgefangenschaft waren durch ein internationales Ab­kommen vom 27. Juli 1929 geregelt. Dieses „Genfer Abkommen“ (PDF 4.4. MB) legte einen Anspruch der Kriegsgefangenen auf körperliche Unversehrtheit, Ernährung und Achtung fest. Da die UdSSR das Abkommen nicht unterzeichnet hatte, sah sich die Wehrmacht nicht ver­pflichtet, „den sowjetischen Kriegsgefangenen eine diesem Abkommen hinsichtlich Menge und Güte entsprechende Verpflegung zu gewähren.“ (Erlass des Oberkommandos des Heeres, 6.8.41) Das Angebot der Sowjetunion, sich beiderseitig an das Genfer Ab­kommen zu halten, lehnte die deutsche Seite ab. In der Wehrmacht wurde eine Behand­lung der sowjetischen Soldaten angeordnet, die den internationalen Grundsätzen der Be­handlung gegnerischer Soldaten widersprach. Schon zuvor hatte die Wehrmacht auch ge­genüber Kriegsgefangenen eines Unterzeichnerstaats, Polen, das Genfer Abkommen nicht beachtet. Die Behandlung der Kriegsgefangenen war, je nachdem aus welchem Staat sie kamen und welcher „Rasse“ sie zugeordnet wurden, äußerst unterschiedlich. Von den Kriegsgefange­nen aus Belgien wurden z. B. die Flamen nach Hause entlassen, während Wallonen als „fremdrassisch“ galten und in Deutschland zur Arbeit eingesetzt wurden.

Dokumente:
Überführung ehemaliger polnischer Kriegsgefangener (PDF 1.12 MB)in das KZ Sachsenhausen
Abschrift: Prüm. Anweisung von Hauptmann und Kompaniechef Moser an alle Arbeitskommandos, vom 30.7.1042

Arbeitskommandos

In den ersten beiden Kriegsjahren überwog in Rheinland-Pfalz der Einsatz der Kriegsge­fangenen in der Land- und Weinwirtschaft. In Gruppen von etwa 20 Personen wurden sie in stillgelegten Fabriken, Gaststätten oder Tierställen und sogar in jetzt leerstehenden Syn­agogen untergebracht. Stacheldraht umgab die Behausungen, altgediente Soldaten oder Hilfswachmannschaften der Polizei und NSDAP-Gliederungen bewachten die Lager. Schon 1940 wurde auch im Wehrkreis XII ein Bedarf von 80.000 Kriegsgefangenen für die Rüstungsindustrie festgestellt. Trotz des eindeutigen Verbots eines Einsatzes in solchen Betrieben durch das Genfer Abkommen wurden die Kriegsgefangenen dort eingesetzt. Anfänglich hegten Unternehmen noch Bedenken wegen Sabotagegefahr und Bewachungs­aufwand, doch bald beschäftigten zahllose Betriebe mit Wehrmachtsfertigung Kriegsge­fangene. Und es gab kaum einen Betrieb in Rheinland-Pfalz mit mehr als 20 Beschäftigten, der nicht in die Produktion von Panzer- und Flugzeugteilen, Schiffen, Munition oder in die Herstellung von Grundstoffen für die Rüstungsindustrie einbezogen war. Auch Steinbrü­che, Ziegeleien, der Bergbau in Lothringen, der Straßenbau, die Reichsbahn und viele Handwerksbetriebe galten als ausreichend „kriegswichtig“, um Kriegsgefangene zu erhalten. Zum Kriegsende hin kamen Wehrmacht-Produktionsstätten für die Herstellung der „Wunderwaffen“ V1 und V2 hinzu, so z. B. in einem Tunnel bei Marienthal/Dernau oder einem zweiten bei Cochem.


 

Aussonderungen

Der Arbeitseinsatz sowjetischer Gefangener wurde zunächst ganz ausgeschlossen, schließlich hat­te das NS-Regieme den „Bolschewismus als Todfeind des nationalsozialistischen Deutsch­land“ gebrandmarkt und wähnte die deutsche Bevölkerung einer „rassischen Gefahr“ ausgesetzt. Der dringende Arbeitskräftebedarf insbesondere in den Industrien, die die Wehr­macht belieferten, führte schon im August 1941 zur Kehrtwende. Noch bevor die Kriegsgefangenen jedoch ins „Reichsgebiet“ transportiert werden konnten, war es für viele der unter erbärmlichen Bedingungen eingepferchten sowjetischen Soldaten bereits zu spät: „von den 3,6 Millionen Kriegsgefangenen sind heute nur noch einige Hunderttausend voll arbeitsfähig. Ein großer Teil von ihnen ist verhungert oder durch die Unbilden der Witte­rung umgekommen. Tausende sind auch dem Fleckfieber erlegen.“ (Alfred Rosenberg, Reichsminister für die besetzten Ostgebiete (PDF 6.7 MB), an den Chef des Oberkommandos der Wehr­macht, Keitel, am 28.2.1942.) Nicht alle Überlebenden wurden jedoch in den Westen gebracht. Diejenigen sowjetischen Kriegsgefangenen, die politische Funktionen innehatten, sich als überzeugte Kommunisten zu erkennen gaben und diejenigen jüdischen Glaubens wurden exekutiert. Die Wehrmacht selbst übernahm die „grobe Trennung“ der Kriegsgefangenen und entließ sie aus dem Kriegsgefangenenstatus, die endgültige Entscheidung und die Exekution lag übernahmen „Einsatzgruppen“ der SS. In den Stalags im Reichsgebiet kam es zu weiteren Überprüfungen. Auf dem Truppen­übungsplatz in Baumholder in der Pfalz wurden im Herbst 1941 aus einem Arbeitskom­mando von 450 sowjetischen Soldaten von der Stapostelle Koblenz wenigstens 70 Men­schen herausgesucht, die man für politische Kommissare hielt. Man ermordete sie im SS-Sonderlager/ KZ Hinzert durch Giftinjektionen.

Dokument: Personalkarte I, (PDF 1.1 MB) Vorder- und Rückseite von Iwan Polustrujew, der im Oktober 1941 im SS-Sonderlager KZ Hinzert ermordet wurde.

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